Schulabschlüsse

Es können alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens nach der 9. bzw. nach der 10. Klasse erworben werden. Der erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe.

  1. nach Klasse 9: Hauptschulabschluss
  2. nach Klasse 9: Förderschulabschluss
  3. nach Klasse 10: Sekundarabschluss I – HS-Abschluss
  4. nach Klasse 10: Sekundarabschluss I – RS-Abschluss
  5. nach Klasse 10: Erweiterter Sekundarabschluss I

 

  1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Alle Fächer mindestens mit Note 4
    (Ausnahme: 2. Fremdsprache)
  • Teilnahme an der Abschlussprüfung HS 9 (Deutsch, Mathematik, eine mündliche Prüfung)
  1. Förderschulabschluss nach Klasse 9
  • Curriculum FöS Lernen
  • Alle Fächer mindestens mit Note 4
    (Ausnahme: 2. Fremdsprache)
  • Teilnahme an der Abschlussprüfung FöS (Deutsch, Mathematik, eine mündliche Prüfung)
  1. Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  • Alle Fächer mindestens mit Note 4 (Ausnahme: 2. Fremdsprache)
  • Abschlussprüfung (Englisch (schriftl. + mdl.), Deutsch, Mathematik, eine mündliche Prüfung)
  1. Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • ausreichende Leistungen in allen Fächern und
  • 2 x E-Kurs mindestens jeweils Note 4
  • 2 x G-Kurs mindestens jeweils Note 3
  • 2 weitere Fächer mindestens jeweils Note 3
  • Abschlussprüfung (Englisch (schriftl. + mdl.), Deutsch, Mathematik, eine mündliche Prüfung)
  1. Erweiterter Sekundarabschluss I
  • 3 x E-Kurs mindestens jeweils Note 3
  • 1 x E-Kurs mit mindestens Note 4 oder
  • 1 x G-Kurs mit mindestens Note 2
  • Alle weiteren Fächer im Durchschnitt Note 3
  • Abschlussprüfung (Englisch (schriftl. + mdl.), Deutsch, Mathematik, eine mündliche Prüfung)

Es darf in nur einem Fach der schriftlichen Abschlussprüfung eine schlechtere Note als „ausreichend“ erreicht werden. Unter bestimmten Bedingungen können Ausgleichsregelungen angewendet werden, über die in der Regel die Klassenkonferenz beschließt.

In den Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch und Naturwissenschaften findet ab Jahrgang 9 die äußere Differenzierung in Erweiterungs- und Grundkurse (E- / G-Kurs) statt. Ein Kurswechsel ist nur zum Halbjahr möglich und wird von der Zeugniskonferenz nach Beratung beschlossen. Ein Kurswechsel im 10. Schuljahr vom ersten zum zweiten Halbjahr erfolgt in der Regel nicht.